Die Benutzung des Historischen Archivs
Segelflugführerschein, 1940
Das Archiv des Deutschen Technikmuseums ist im Sinne des Berliner Landesarchivgesetzes ein öffentliches Archiv.
Das Archivgut kann von jedem Interessierten auf Antrag während der Öffnungszeiten im Lesesaal eingesehen werde. Eine vorherige Anmeldung des Besuches, die auch telefonisch und kurzfristig erfolgen kann, ist sinnvoll.
Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes darf Archivgut grundsätzlich erst nach dem Ablauf von 30 Jahren nach Entstehung der Unterlagen durch Dritte genutzt werden. Bei personenbezogenem Schriftgut erhöht sich die Sperrfrist auf 30 Jahre nach dem Tod des Betroffenen beziehungsweise, wenn das Todesjahr nicht bekannt ist, auf 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. In bestimmten Fällen kann die Sperrfrist auf Antrag verkürzt werden.
